Das Pfändungsschutzkonto ist ein besonderes Konto, das Schuldnern zur Unterstützung von der Volksbank zur Verfügung gestellt wird. Bei dem Pfändungsschutzkonto, kurz auch P-Konto genannt, handelt es sich um eine besondere Form eines Guthabenkontos. Kontoinhaber, die einen hohen Schuldenberg haben, denen wird bald mit einer Kontopfändung gedroht. Bei einer Kontopfändung wird das gesamte Guthaben, das zu auf dem Konto vorhanden ist und das künftige Guthaben einzogen und zur Begleichung der Schulden verwendet. Bei einem normalen Konto gibt es kein Limit und das gesamte Guthaben wird einbehalten. Bei einem P-Konto ist das anders.
Das P-Konto soll den Kontoinhaber schützen, damit er seine monatlichen Belastungen begleichen und sein Leben bestreiten kann. Dazu gibt es einen Pfändungsfreibetrag. Der Pfändungsfreibetrag ist ein Betrag, der von der Pfändung nicht betroffen ist. Gesetzlich ist festgelegt, dass es sich bei dem Freibetrag um eine Summe von 1.133 Euro handelt. Dieser Freibetrag gilt für Alleinstehende. Je nach Lebenskonstruktion kann der Freibetrag bis auf 2.500 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass das P-Konto bis zu diesem Betrag zur Verfügung des Kontoinhabers genutzt werden kann.
P-Konto Alternativen im Vergleich
PayCenter
P-Konto ohne Schufa
- Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
- 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
- Konto ohne SCHUFA-Auskunft
- Online Beantragen
PayCenter
Kreditkarte ohne Schufa
- Kreditkarte ohne SCHUFA
- Banking App
- auf Guthabenbasis
- in wenigen Minuten eröffnen
Kann ich ein P Konto bei der Volksbank online eröffnen?
Bestandskunden, aber auch Neukunden haben bei der Volksbank die Möglichkeit ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu beantragen. Die Bestandskunden der Volksbank haben es leichter, ein solches Konto zu bekommen, denn die Volksbank ist gesetzlich verpflichtet Bestandskunden, die im Vorfeld ein Girokonto bei ihnen haben, das P-Konto zu gewährleisten. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten:
- mehrere P-Konten sind gesetzlich verboten
- nur ein Einzelkonto kann zum P-Konto werden
- Grundfreibetrag ist immer pfändungssicher
- Bestandskunden haben ein Anspruch auf Kontoumwandlung
- Rückumwandlung ist möglich
- ein Reisepass oder der Personalausweis
- der ausgefüllte und unterschriebene P-Konto Antrag
- der aktuelle Pfändungsbescheid
Die Volksbank wandelt das bestehende Konto nicht automatisch um. Es muss ein spezieller Antrag ausgefüllt werden, der entweder direkt in der Filiale abgegeben werden kann oder via Post eingereicht wird. Der Antrag kann direkt bei einem Bankmitarbeiter geholt oder im Internet, auf der Webseite der Volksbank ausgedruckt werden. Genaue Angaben über die Bearbeitungszeit können bei der Volksbank nicht getroffen werden. Gerade Neukunden können auf ihr P-Konto schon mal ein bis zwei Wochen warten. Bestandskunden können in der Regel schneller auf ihr umgewandeltes Girokonto zugreifen. Die Mitarbeiter der Volksbank sorgen dafür, dass das P-Konto für Bestandskunden innerhalb von spätestens vier Tagen voll genutzt werden kann.
Der Freibetrag bei der Volksbank liegt bei 1.133,80 Euro und das ist seit dem 01.07.2017 gesetzlich festgelegt. Der Freibetrag gilt für eine Person und kann bei Bedarf angepasst werden. Kindergeld, Halb- oder Waisenrente und Sozialleistungen sorgen dafür, dass der Freibetrag nach oben korrigiert werden kann. Die höchstmögliche Freigrenze liegt bei etwa 2.500 Euro. Allerdings kann der Freibetrag nur erhöht werden, wenn die entsprechenden Unterlagen bei der Volksbank eingereicht werden. Wird der Freibetrag innerhalb eines Monats überschritten, dann kann er mit in den nächsten Monat genommen werden. Zur Berechnung des Freibetrags wird immer das Nettoeinkommen verwendet, das der Kontoinhaber hat.
Nach der Genehmigung beziehungsweise der Umwandlung des Girokontos kann der Kontoinhaber das Konto wie gewohnt nutzen.
Aktionen mit der Karte können solange durchgeführt werden bis das Guthaben erschöpft ist. Danach stellt sich automatisch eine Sperre ein und die Karte ist nicht mehr nutzbar. Nach Geldeingang prüfen die Mitarbeiter der Volksbank genau, ob das Guthaben zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bearbeitung funktioniert in der Regel recht schnell und meist können die Kontoinhaber schon am kommenden Werktag über das Guthaben verfügen. Es kann immer mal zu Verzögerungen kommen, aber diese sind meist kurz und schnell behoben.
Die Volksbank verlangt für das Führen des P-Kontos natürlich Gebühren. Die Verwaltung und die ganzen Prüfungen sind recht aufwendig. Bei Bestandskunden, die ein normales Girokonto zu einem P-Konto umgewandelt haben, hält die Volksbank sich bei den Gebühren generell an die Gebühren des normalen Girokontos. Bei einem Neukunden können die Gebühren für ein P-Konto viel höher ausfallen, da der Aufwand sehr hoch ist. Der monatliche Grundpreis für ein P-Konto liegt bei etwa 3,90 Euro. Dazu kommen Buchungen, die online ausgeführt werden mit etwa 0,19 Euro, Buchungen ohne Beleg mit 0,49 Euro und SB-Buchungen mit 0,39 Euro. Das Geldabholen am Automaten genauso wie Einzahlungen am Schalter sind in der Regel kostenfrei.
Wo am besten das P Konto eröffnen
Volksbank
Die Volksbank bietet die Möglichkeit, dass das P-Konto direkt in der Filiale beantragt werden kann. Dafür befindet sich ein Formular zur Antragsstellung auf der Webseite der Volksbank. Das Formular ganz einfach mit Hilfe des PCs ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Beim Termin mit dem Sachbearbeiter der Volksbank ist der unterschriebene Antrag für das P-Konto, ein aktuell gültiges Ausweisdokument und der Pfändungsbescheid mitzubringen. Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Die Kopien werden direkt in der Filiale gemacht und die Originale bekommt der Kunde wieder mit. Mit einer Unterschrift ist das P-Konto beantragt.
Online P Konto eröffnen
Die Volksbank bieten weder Bestandskunden noch Neukunden die Möglichkeit online ein P-Konto zu eröffnen. Online kann nur das Formular ausgedruckt und ein Termin mit einem Sachbearbeiter in der Filiale angefragt werden. Alle anderen Aktionen sind direkt in der Filiale vor Ort durchzuführen.