Bei hohen Schulden, die nicht zurückgezahlt werden können, kann es schnell zu einer sogenannten Kontopfändung kommen. Sobald eine Kontopfändung vorhanden ist, können die laufenden Kosten nicht mehr beglichen werden und auch die einfachsten Dinge wie das Kaufen von Lebensmitteln kann zu großen Schwierigkeiten führen. Damit der schlimmste Fall nicht eintritt, bietet die Sparkasse die Möglichkeit das vorhandene Girokonto zu einem P-Konto umwandeln zu können.
Mit dem P-Konto besteht für den Kontoinhaber die Möglichkeit, alle laufenden Kosten begleichen zu können und Lebensmitteln für den Lebensunterhalt zu kaufen. Dabei wird jedes P-Konto mit einer gesetzlichen Freigrenze bestückt, die zurzeit bei 1.133,80 im Monat liegt. Innerhalb dieses Guthabenrahmens kann der P-Konto-Besitzer seine gewohnten Tätigkeiten mit dem Konto durchführen und so seinen Lebensunterhalt sichern. Das P-Konto der Sparkasse schützt jeden Monat diesen Betrag und gewährt somit eine gewisse Sicherheit. Der Kontoinhaber muss das Guthaben somit nicht direkt nach Eingang abheben, sondern kann mit dem P-Konto der Sparkasse ganz normale Girokonten-Aktivitäten durchführen, solange Guthaben vorhanden ist und die Freigrenze nicht überschritten wird.
P-Konto Alternativen im Vergleich
PayCenter
P-Konto ohne Schufa
- Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
- 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
- Konto ohne SCHUFA-Auskunft
- Online Beantragen
PayCenter
Kreditkarte ohne Schufa
- Kreditkarte ohne SCHUFA
- Banking App
- auf Guthabenbasis
- in wenigen Minuten eröffnen
Kann ich ein P Konto bei der Sparkasse online eröffnen?
Die Sparkasse ist verpflichtet das vorhandene Girokonto zu einem P-Konto umzuwandeln. Allerdings sind daran einige Bedingungen geknüpft.
- Es kann nur das eigene Girokonto zu einem P-Konto umgewandelt werden
- Gemeinschaftskonten können nicht zum P-Konto werden
- Es ist kein Dispo mehr vorhanden
- Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt
- Eine Überziehung ist nicht möglich
- Das P-Konto kostet monatlich eine Kontoführungsgebühr
- Alleinstehende 1.139,99 Euro
- Unterhaltsempfänger 1.569,99 Euro
- 2 Unterhaltsempfängern 1.799,99 Euro
- 3 Unterhaltspflichtige 2.039,99 Euro
- 4 Unterhaltspflichtige 2.279,99 Euro
- ab 5 Unterhaltspflichtige 2.519,99 Euro
Sobald das Guthaben oberhalb dieser Freigrenzen liegt, dann wird der überstehende Anteil von der Sparkasse eingefroren. Der Zugriff bleibt dem Kontoinhaber verwehrt. Das Guthaben bleibt zwar auf dem Konto bestehen und kann auch eingesehen werden, aber es steht nicht mehr zur Verfügung. Der Gläubiger greift meist sehr zeitnah auf das restliche Guthaben zu und nimmt es zur Schuldentilgung. Es besteht von Seiten des Kontoinhabers keine Möglichkeit, das Geld für sich zu beanspruchen.
Die Einrichtung eines P-Kontos bei der Sparkasse dauert nicht lange. Mit den richtigen Unterlagen und einem Termin beim Filialmitarbeiter kann die Umstellung von einem Girokonto auf ein P-Konto umgehend erledigt werden. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind, zu denen
- der Personalausweiss
- die Kontodaten
- der Pfändungsbescheid
- Unterlagen zur Freigrenzfestlegung
gehören, dauert es nur knapp vier Tage bis das P-Konto aktiv ist. Die Umwandlung auf eigene Anweisung kann ein paar Tage länger dauern. Bei einer Pfändung dauert die Bearbeitung bei der Sparkasse meist nicht so lang.
Sobald das P-Konto bei der Sparkasse aktiv ist, kann der Kontoinhaber zumindest seine laufenden Kosten regelmäßig decken und den Lebensunterhalt sichern, sodass keine neuen Schulden hinzukommen. Das P-Konto wird dabei grundsätzlich wie ein normales Girokonto geführt. Der Kontoinhaber kann nicht nur seine Überweisungen tätigen, sondern mit der EC-Karte auch in Geschäften bezahlen. Grundvoraussetzung ist immer, dass ausreichend Guthaben vorhanden ist und der festgelegte Freibetrag nicht überschritten wird. Die EC-Karte funktioniert weiterhin genauso wie bei einem normalen Girokonto und der Kontoinhaber ist nicht an die Öffnungszeiten der Sparkassenfiliale gebunden. Sogar Onlinebanking ist bei der Sparkasse möglich. In den Informationen kann der Kontoinhaber den freien Betrag mit Hilfe seiner Zugangsdaten direkt einsehen und auch den aktuellen Kontostand kontrollieren.
Das P-Konto ist zwar ein Pfändungsschutzkonto, allerdings ist es bei der Sparkasse nicht gebührenfrei. Für ein solches Konto hat die Sparkasse einen höheren Verwaltungsaufwand und somit können schon höhere Gebühren aufkommen. Das ist aber nur der Fall, wenn es sich um eine Neueröffnung handelt. Bei einem Bestandskunden der Sparkasse dürfen die Gebühren nicht höher ausfallen als bei dem bis dahin bestandenen Girokonto.
Bei der Sparkasse kann das P-Konto aber auch jederzeit wieder aufgelöst werden. Grundvoraussetzungen dafür sind, dass keine offenen Pfändungen mehr bestehen.
Wo am besten das P Konto eröffnen
Sparkasse
Bei der Sparkasse hat der Kunde die Möglichkeit, Online einen Termin mit dem Berater der Sparkasse zu machen. Dazu besteht auf der Internetseite ein spezieller Button, der genutzt werden kann. Zum Termin müssen alle wichtigen Unterlagen mitgebracht werden, die für die Umwandlung gebracht werden:
- Personalausweiss
- Pfändungsbescheid
- Freigrenzeninformationen
Der Berater vor Ort klärt über alle Konsequenzen eines P-Kontos auf. Zudem prüft der Berater vor Ort, ob ein Pfändungsschutz überhaupt benötigt wird. Alle Formulare müssen gründlich geprüft werden und mit der Unterschrift auf dem Antragsformular beginnt die Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto zu vollziehen. Bei einer bestehenden Pfändung dauert der Vorgang meist nur zwei Werktage. Bei der freien Wahl für ein P-Konto kann die Bearbeitung bis zu vier Werktagen und länger dauern.
Online P Konto eröffnen
Fazit
Das P-Konto ist eine sinnvolle Möglichkeit, wenn Gläubiger eine Pfändung erwirkt haben und auf das Konto des Schuldnern zugreifen. Mit Hilfe des P-Kontos der Sparkasse bekommt der Schuldner die Möglichkeit die monatlichen Belastungen und den Lebensunterhalt auch mit hohen Schulden zu bewerkstelligen. Die Freigrenze für eine alleinstehende Person liegt bei der Sparkasse bei 1.139,99 Euro. Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sozialleistungen, Kindergeld oder Unterhaltspflicht besteht. Allerdings nur, wenn die benötigten Unterlagen eingereicht werden. Das P-Konto mit Pfändungsbeschluss ist innerhalb von zwei Werktagen aktiv. Bei einer freien Entscheidung muss das P-Konto innerhalb von vier Werktagen aktiv sein. Der Bankberater in der