P Konto einrichten – Neues Konto eröffnen – SO GEHTS!

Das P-Konto ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Jede Bank bietet seinen Bestandskunden das P-Konto als Sicherheit bei hohen Schulden und drohener Kontopfändung. Dabei muss das P-Konto selbstständig beantragt werden. Die Bank selbst wird das P-Konto nur aktiv schalten, wenn der entsprechene Antrag vorhanden ist. Die Banken sind verpflichtet ihren Bestandskunden, das bedeutet den Kunden, die ein Girokonto bei ihnen führen, die Umwandlung oder die Eröffnung eines P-Kontos zu ermöglichen. Bei Neukunden bleibt den Banken die Selbstentscheidung.

Grundsätzlich wird das P-Konto bei den Banken nicht als P-Konto geführt, sondern ist auch unter den Namen Basiskonto oder Guthabenkonto bekannt. Im Grunde handelt es sich um ein Konto, mit dem fast alle Aktionen durchgeführt werden können wie mit einem normalen Girokonto auch. Allerdings gibt es einige Ausnahmen wie zum Beispiel eine Kreditkarte oder der Dispo. Ein P-Konto hat keines von beiden. Zudem sorgt das P-Konto dafür, dass die Lebenshaltung trotz vorhandener Pfändung möglich ist. Das P-Konto schützt einen Grundfreibetrag, der zum Leben reicht. Zurzeit liegt der Grundfreibetrag für eine alleinstehende Person bei etwa 1.133 Euro. Der Freibetrag kann durch verschiedene Zusatzleistungen erhöht werden. Die Maximalhöhe liegt bei einem P-Konto etwa bei 2.500 Euro.

P-Konto Alternativen im Vergleich

Tipp

p-Konto Tabelle - Pfändungsschutzkonto ohne SCHUFA

PayCenter

P-Konto ohne Schufa

  • Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
  • 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
  • Konto ohne SCHUFA-Auskunft
  • Online Beantragen
Tipp

P-Konto Tabelle - Prepaid-Debit Kreditkarte ohne SCHUFA

PayCenter

Kreditkarte ohne Schufa

  • Kreditkarte ohne SCHUFA
  • Banking App
  • auf Guthabenbasis
  • in wenigen Minuten eröffnen

Wie kann ich ein P Konto einrichten?

Die Einrichtung eines P-Kontos ist eigentlich recht simpel. Die Banken bieten heute zwei Varianten der Kontoumwandlung oder Eröffnung. Die erste Variante ist die einfachste und schnellste Möglichkeit. Dazu muss ein persönliches Gespräch mit einem Bankberater gemacht werden. In jeder Bank gibt es einen Kundenberater, der für den Kunden zuständig oder einen speziellen Berater, der besonders zur Kontenumwandlung und -eröffnung geeignet ist. Für ein persönliches Gespräch wird etwa 60 Minuten Gesprächszeit eingerechnet und es findet meist in einem separaten Büro statt.

Zu dem Gespräch müssen wichtige Unterlagen mitgebracht werden. Zu den Unterlagen gehören:

  • der Antrag
  • ein gültiges Identifizierungsdokument
  • der Pfändungsbescheid
  • eventuelle Leistungsbescheide (Freigrenzenerhöhung)

Der Antrag ist das wichtigste Formular zur Eröffnung oder Umwandlung in ein P-Konto. Die meisten Banken haben das Formular auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung gestellt. Es ist allerdings nicht immer unter dem Button P-Konto zu finden, sondern auch unter Produkteröffnung, Guthabenkonto, Basiskonto oder Pfändungsschutzkonto. Unter diesen Button befindet sich das entsprechende Formular zum kostenfreien Download. Innerhalb kürzester Zeit können die Seiten über den PC ausgefüllt werden.

Die genaue und gründliche Ausfüllung ist sehr wichtig. Natürlich kann das Formular auch mit dem Berater ausgefüllt werden. Dazu kann wahlweise ein ausgedrucktes Formular mitgebracht oder beim Berater eingefordert werden. Der Antrag ist immer vorhanden. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag mit Datum und Unterschrift versehen werden, damit er gültig ist.

Zu den Identifizierungdokumenten gehören ein gültiger Reisepass oder der Personalausweis, der gesetzlich jederzeit mitgeführt werden muss. Anhand dieser Dokumente kann geprüft werden, ob es sich beim Antragsteller um die gleiche Person handelt wie auf dem Dokument. Einige Banken akzeptieren im Notfall auch einen vorläufigen Personalausweis oder eine beglaubigte Geburtsurkunde.

Der Pfändungsbescheid ist ein Muss für die Umwandlung oder Eröffnung eines P-Kontos. Im Pfändungsbescheid steht nicht nur der Gläubiger, sondern auch die Höhe der Schulden.

Somit kann die Bank sicher sein, dass es sich um den gleichen Gläubiger handelt, wie der Antragsteller für die Pfändung. Der Pfändungsbescheid sollte im Orginal vorgelegt werden. Eine Kopie fertigt der Berater selbst an und fügt sie den Unterlagen bei.

Grundsätzlich hat eine Person, die alleinstehend ist und nur für sich selbst aufkommen muss, eine Grundfreigrenze von 1.133 Euro. Das ist der sogenannte Pfändungsfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Der Freibetrag kann durch die Lebensumstände erhöht werden. Unterhalt für Kinder oder einen ehemaligen Ehepartner, Rente oder der Bezug von zusätzlichen Sozialleistungen kann dazu führen, dass der Betrag entsprechend erhöht werden kann. Dazu muss zu jedem Geldeingang der aktuelle Bescheid vorgelegt werden. Anhand der einzelnen Bescheide wird dann die Höhe des Freibetrags berechnet. Ein Mann mit drei bis vier Kindern kann im Höchstfall einen Freibetrag von 2.500 Euro bekommen. Alle Gelder, die über der Grenze liegen, können von dem Gläubiger zur Tilgung der Schulden eingezogen werden.

Nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, leitet der Bankberater sie an die entsprechenden Stellen weiter. Bei Bestandskunden dauert die Umwandlung in ein P-Konto in der Regel höchstens vier Werktage. Bei Neukunden kann die Entscheidung schon länger dauern und im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Ein P-Konto bedeutet für die Bank keine Gewinne und somit kann eine Ablehnung durchaus nachvollziehbar sein. Bei Bestandskunden ist die Bank gesetzlich verpflichtet der Umwandlung in ein P-Konto zuzustimmen.

Ein P-Konto sollte wirklich nur dann eröffnet werden, wenn ein Pfändungsbescheid vorliegt.

Es hat mehr Nachteile wie Vorteile. Auch wenn mit einem P-Konto das Guthaben bis zur Freigrenze gesichert ist, fallen einige Leistungen weg, die mit einem normalen Girokonto bestehen. Ein normales Girokonto kann mit einem Dispo ausgestattet sein, das bedeutet, das Konto kann im Notfall überzogen werden.

Das wird mit einem P-Konto sofort abgeschaltet. Der Inhaber kann nur über das Guthaben verfügen, das tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben ist. Zudem wird die Kreditkarte ungültig, die bei einem normalen Girokonto vorhanden ist. Überweisungen, EC-Zahlungen und Geldabhebungen sind auch mit dem P-Konto möglich. Bestandskunden haben keine höheren Gebühren durch eine Umwandlung. Neukunden müssen mit hohen Gebühren für die Kontoführung rechnen, denn der Aufwand eines P-Kontos ist für die Bank hoch.

Wo mein neues P-Konto einrichten?

Das P-Konto ist im Grunde ein Konto auf Guthabenbasis und kann bei jeder Bank eröffnet oder eingerichtet werden. Bestandskunden haben es wesentlich einfacher ein P-Konto einzurichten, denn die Bank ist verpflichtet ihnen die Möglichkeit zu bieten. Neukunden haben es schwerer, denn hier hat die Bank eigenen Handlungsspielraum und kann eine Einrichtung auch ablehnen.

Bank

Das Einrichten eines P-Konto bei der Bank ist die schnellste und einfachste Variante, um ein solches Konto zu eröffnen. Der Bankberater kann nicht nur beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen, sondern auch in allen anderen Belangen zur Seite stehen. Zudem dauert das Einrichten in der Bank nicht so lange als wenn eine Einrichtung per Post verlangt wird. Nach dem Gespräch mit dem Bankberater ist das P-Konto meist nach höchtens vier Tagen eingerichtet und kann vollständig genutzt werden.

Online P-Konto einrichten

Online kann ein P-Konto nur bedingt eingerichtet werden. In der Regel befindet sich auf der Seite der Bank nur das Antragsformular, das gedownloaded und ausgedruckt werden kann. Zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen kann das Antragsformular via Einschreiben an die Bank gesendet werden. Innerhalb von wenigen Tagen ist das P-Konto dann eingerichtet. Die Onlinebanking-Daten werden via Post einige Tage später versendet. Neukunden können meist kein P-Konto online beantragen und müssen direkt zur Filiale, um mit einem Bankberater zu sprechen. Die Einrichtung via Postantrag kann bis zu 14 Tagen dauern, denn die Unterlagen müssen zuerst zur Bank und anschließend geprüft werden. Allein der Postweg kann bis zu fünf Werktagen dauern.

Fazit

Jede Bank ist bei Bestandskunden verpflichtet ein P-Konto auf Wunsch einzurichten. Bei Neukunden können sie die Einrichtung ablehnen. Die Einrichtung eines P-Kontos dauert bei Bestandskunden im Höchstfall vier Werktage. Dazu müssen das Antragsformular, der Personalausweis und der Pfändungsbescheid vorgelegt werden.
Zur Erhöhung der Freigrenze sind weitere Bescheide einzureichen. Das P-Konto sollte nur mit einer drohenden Pfändung eingerichtet werden, denn es hat viele Nachteile darunter kein Dispo und keine

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