In der heutigen Zeit sind finanzielle Probleme bei vielen Menschen an der Tagesordnung. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Rechnungen nicht beglichen werden können und am Ende die Kontopfändung droht. Schon nach der zweiten Mahnung wird mit der Kontopfändung gedroht, um den Schuldner zur Zahlung zu drängen, aber wenn der Schuldner keine Möglichkeit sieht die offenen Forderungen zu begleichen, bietet die Norisbank das P-Konto an. Das P-Konto wird bei der Norisbank als Basiskonto geführt und nicht als Pfändungsschutzkonto. Jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr hat gesetzlich das Recht ein Konto zu besitzen. Normalerweise handelt es sich dabei um ein Girokonto, aber bei Pfändungen ist das P-Konto die beste Wahl.
Das P-Konto ist ein sogenannten Pfändungsschutzkonto, das bei der Norisbank als Basiskonto bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um ein Guthabenkonto, das in vielen Bereichen dem Girokonto sehr nah kommt. Allerdings sind einige Einschränkungen vorhanden. Beim Basiskonto gibt es eine EC-Karte, die zum Geld abheben, bezahlen und überweisen genutzt werden kann, solange der Freibetrag eingehalten wird. Jedes Basiskonto besitzt einen Grundfreibetrag, der sich nach dem Existenzminimum einer alleinstehenden Person richtet. Zurzeit liegt der Grundfreibetrag bei um die 1.133 Euro.
P-Konto Alternativen im Vergleich
PayCenter
P-Konto ohne Schufa
- Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
- 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
- Konto ohne SCHUFA-Auskunft
- Online Beantragen
PayCenter
Kreditkarte ohne Schufa
- Kreditkarte ohne SCHUFA
- Banking App
- auf Guthabenbasis
- in wenigen Minuten eröffnen
Kann ich ein P Konto bei der Norisbank online eröffnen?
Die Funktionen des Basiskontos (P-Kontos) kurz zusammengefasst:
- das Basiskonto ist ein Guthabenkonto
- es gibt keine Kreditkarte
- es gibt keinen Dispo
- es gibt keine normale EC-Karte
- die Norisbank gibt es Servicekarte aus
- die Gebühren liegen monatlich bei 5,90 Euro
- Buchungen sind kostenlos
- inklusive Mastercard direkt möglich (12 Euro im Jahr)
- Einkäufe mit der Mastercard direkt werden sofort vom Konto abgezogen
Mit dem P-Konto wird garantiert, dass der Gläubiger auf den Pfändungsschutzbetrag also den Grundfreibetrag nicht zugreifen kann. Bei einem normalen Girokonto kann der Gläubiger mit Hilfe eines Pfändungsbescheids auf das Konto zugreifen und das Guthaben zur Schuldentilgung einfordern. Bei einem P-Konto mit Grundfreibetrag kann nur das Guthaben oberhalb des Freibetrags zur Tilgung verwendet werden.
Der Grundfreibetrag richtet sich nach dem Existenzminimun und liegt bei etwa 1.133 Euro für eine Person. Er kann erhöht werden, wenn soziale Leistungen, Kindergeld oder andere öffentliche Gelder auf das Konto eingehen. Zudem wird er erhöht, wenn der Kontoinhaber Unterhalt zahlen muss. Als Selbsterhalt müssen am Ende immer die 1.133 Euro vorhanden bleiben. Das wird mit dem P-Konto der Norisbank garantiert.
Für die Eröffnung eines P-Konto bei der Norisbank wird in erster Linie der Eröffnungsantrag benötigt. Der Antrag steht auf der Internetseite der Norisbank zum Download bereit. Er wird kostenfrei angeboten.
Die zweite Art ist die postalische Einreichung. Der Eröffnungsantrag und alle weiteren notwendigen Unterlagen müssen per Einschreiben an die Norisbank gesendet werden. Zur Versendung muss das Post-Ident-Verfahren durchgeführt werden. Das ist mit dem eigenen Personalausweis möglich, mit dem der Eröffner zur Post gehen muss. Erst danach wird das Einschreiben versendet. Es entstehen keine Kosten für die Eröffnung eines P-Kontos. Anschließend werden die Unterlagen geprüft und nach wenigen Tagen ist das P-Konto aktiv. Zudem gibt es für das P-Konto noch die Zugangsdaten für das Onlinebanking. Sie werden per Post versendet und sollten innerhalb von wenigen Tagen vorhanden sein.
Grundsätzlich ist die Norisbank verpflichtet, seinen Bestandskunden die Eröffnung eines P-Kontos zu ermöglichen. Grundvoraussetzung ist das Basiskonto, das vorhanden sein muss. Mit dem Basiskonto, das eigentlich schon als P-Konto agiert ist der Weg zum P-Konto nicht mehr weit. Für Neukunden braucht die Norisbank kein P-Konto eröffnet. Das liegt in ihrem eigenen Ermessen und wird in der Regel nicht gemacht.
Zur Eröffnung beziehungsweise Umwandlung von einem Basiskonto zu einem P-Konto sind wichtige Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Pfändungsbescheid
- Antrag zur Eröffnung eines P-Kontos
- Leistungsbescheide um den Grundfreibetrag zu erhöhen
Wo am besten das P Konto eröffnen
Die Norisbank bietet ihren Bestandskunden die Möglichkeit das P-Konto entweder in der Filiale zu eröffnen oder per Post. Der Antrag für die Eröffnung befindet sich auf der Webseite der Norisbank und kann kostenfrei gedownloadet werden. Mit dem richtigen Programm kann der Eröffnungsantrag am Computer problemlos ausgefüllt werden. Das Ausdrucken funktioniert ebenfalls sehr einfach. Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten, der P-Konto Eröffnung:
Norisbank
Die schnellere Variante ist der Besuch in der Filiale vor Ort. Dazu muss ein Termin mit dem zuständigen Bankmitarbeiter gemacht werden. Die Terminvergabe kann via Telefon, Mail oder persönlich erfolgen. Zum Termin sollten alle notwendigen Unterlagen mitgebracht werden.
Online P Konto eröffnen
Die zweite Möglichkeit bietet das Internet. Das P-Konto kann nicht direkt online beantragt werden, aber es besteht die Möglichkeit, den Eröffnungsantrag auf der Internetseite der Norisbank anzufertigen. Dazu bietet sich unter dem Button „Service & Kontakt“ der Unterpunkt „Formulare“. Darunter befindet sich der Eröffnungsantrag für das P-Konto. Der Button „Produkteröffnung“ führt sich direkt zum Basiskonto. Das Basiskonto befindet sich an der dritten Stelle. Danach besteht die Wahl zwischen einem jugendlichen Konto und einem Konto für einen Volljährigen.
Das Eröffnungsformular muss nun heruntergeladen werden. Dann öffnet sich ein Button mit „Hier klicken und Formular ausfüllen“. Alle Daten müssen nun eingetragen werden. Für eine bessere Lesbarkeit kann das Formular einfach vergrößert werden. Auf der zweiten Seite des Antrags befindet sich eine kleine „Antrag“-Box. Hier muss ein Häkchen rein, damit das Basiskonto als P-Konto geführt wird. Zum Schluss muss der Antrag unterschrieben werden.
Fazit
Die Norisbank bietet als Grundlage für das P-Konto ein sogenanntes Basiskonto an. Das Basiskonto ist das Grundkonto für jedes Konto. Mit dem Haken an der richtigen Stelle wird das Basiskonto zu einem P-Konto. Die Eröffnung kann nur mit dem Eröffnungsantrag durchgeführt werden, der auf der Internetseite der Norisbank zur kostenlosen Verfügung steht. Neben der Eröffnung in der Filiale bietet die Norisbank seinen Kunden auch eine Onlineeröffnung mit Hilfe von Einschreiben an. Die Prozedur dauert ein paar Tage länger aber dafür sehr diskret.