Konto gepfändet – Neues Konto eröffnen – SO GEHTS!

Sobald eine Kontopfändung vorliegt, verspüren viele Menschen Angst. Kontopfändungen können allerdings jeden betreffen. Im Normalfall geht diesem Verfahren ein gesetzliches Mahnverfahren voraus, das man nicht ignorieren sollte. Hat man dies dennoch getan kann eine Lohn-oder Kontopfändung die Folge sein. In diesem Fall ist schnelles Handeln erforderlich. Zunächst einmal sollte man die Bank aufsuchen, bei der man sein Konto hat und ein Pfändungsschutzkonto beantragen.

Denn man muss bedenken, dass die Zeit läuft und dass man dennoch auch für seine laufemden Lebenserhaltungskosten wie die Miete aufkommen muss. Legt man schnell ein Pfändungsschutzkonto an, so kann man über einen Freibetrag von 1133,0802 Euro verfügen.

Selbst schon bestehende Konten können in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Auch eine Kontoneueröffnung ist bei manchen Banken möglich, obwohl Pfändungen vorliegen.
Das ist aber nicht bei jeder Bank der Fall und muss im Vorfeld erfragt werden.

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  • Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
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Neues Konto eröffnen, obwohl mein Konto gepfändet ist?

Unterliegt das Konto , welches man bei einer Bank hat einer Pfändung so hat man dennoch die Möglichkeit bei einer anderen Bank ein Pfändungssschutzkonto eröffnen zu können.

Wo kann ich mein neues Bankkonto eröffnen?

Bank

Die Eröffnung eines Pfändungssschutzkontos geht fast genauso von Statten wie eine reguläre Kontoeröffnung. Zunächst muss man sich informieren, ob die Bank der Wahl dieses Angebot auch offeriert, denn das ist nicht bei allen Banken der Fall. Danach begibt man sich zur Bank.

Im Idealfall vereinbart man im Vorfeld einen Termin, damit man auch später einen zuständigen Sachbearbeiter hat. Das kann von Vorteil sein, wenn Probleme auftreten. Dann muss man die entsprechenden Anträge wahrheitsgemäß ausfüllen. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung von Seiten der Bank und man erhält die Kontounterlagen in der Regel per Post zugesendet.

Online

Online hat man auch die Option ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Hier muss man aber gezielt nach dem entsprechenden Antragsformular suchen.

Hat man dieses gefunden, druckt man es sich aus und füllt es aus. Oftmals ist ein eigenes Formular enthalten, welches dem Post Ident Verfahren dient. Mit diesem muss man die nächste Postdienststelle aufsuchen und es gemeinsam mit seinem Ausweis vorlegen.

Der dortige Mitarbeiter bestätigt einem dann auf dem Formular die eigene Identität. Dann sendet man alle Unterlagen gemeinsam ab. Bereits einige Tage bis zwei Wochen erhält man dann von der Bank den Bescheid mit den entsprechenden Kontoinformationen.

Fazit

Selbst wenn man Schulden hat, muss man nicht ohne Geld leben. Oftmals verliert man die Handyrechnung oder eine Ratenzahlung aus den Augen oder ignoriert die Mahnungen sogar, weil man gerade kein Geld hat. Die Folge davon können Lohn- und Kontopfändungen sein. Ist es erst einmal so weit, verfallen einige Menschen in Panik.

Dabei gibt es eine Lösung in Form eines Pfändungsschutzkontos. Dieses kann man eröffnen und einen Freibetrag von 1133,080 Euro im Monat als gesichert ansehen. Selbst bestehende Konten lassen sich in Pfändungsschutzkonten umwandeln.

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