Im besten Fall haben Eheleute ein gemeinsames Konto, worin auch beide als Kontoinhaber eingetragen sind, die Berechtigung haben, Geld abzuheben oder Zahlungen anzuweisen, also gleichberechtigt Handlungen vornehmen zu können.
Ist das nicht der Fall und der Ehemann entschließt sich atok sein Konto zu kündigen, um zukünftig sein Gehalt auf das Konto seiner Ehefrau gehen zu lassen, ist das keine Straftat und es ergeben sich daraus grundsätzlich keine Konsequenzen. Es wird davon ausgegangen, dass das Einverständnis von der Ehefrau dafür vorliegt.
Hat der Ehemann Schulden angehäuft und will damit einer drohenden Pfändung aus dem Weg gehen, ist es insofern keine gute Idee. Zahlt der Ehemann nachweislich eventuelle Schulden regelmäßig, ist es wiederum legal und beiden kann keine Schuld angelastet werden.
In manchen Fällen hängt es vom Arbeitgeber ab, ob er die Überweisungen des Gehaltes auf das Konto des Ehepartners akzeptiert und veranlasst oder auch nicht. Meist reicht dafür eine Vollmacht des Kontoinhabers, dass er damit sein Einverständnis erklärt, das Gehalt auf sein Konto zu überweisen. Ganz selten wird eine Vollmacht der Bank verlangt, allerdings kann das auch vorkommen.
Bei dem Vorwurf einer Geldwäsche muss das Geld nachweislich aus einer Straftat stammen, der Absender zweifelhaft sein oder die Herkunft der Gelder nicht zu bestimmen sein.
Da das Gehalt des Ehemannes von einer Firma überwiesen wird, die nachweislich auch der Arbeitgeber des Mannes ist, gibt es keinen rechtlichen Verstoß und es entstehen dadurch keine Konsequenzen. Das Geld des Mannes kann also bedenkenlos auf das Konto der rau überwiesen werden. In der Zukunft könnte über ein Gemeinschaftskonto nachgedacht werden.
Stand: 11.08.2021