Die inländischen Banken galten bis vor 10 Jahren als die übliche Möglichkeit, um ein Bankkonto zu eröffnen und sein Geld sicher verwahren zu können. Sie wurden liebevoll aus Hausbank bezeichnet, denn es wurden alle finanziellen Angelegenheiten über die Bankfiliale vor Ort erledigt. Nicht nur Gewerbetreibende auch Privatpersonen besaßen mindestens ein Konto bei der Bank im Ort und ließen ihr Geld von ihnen verwaltenl. Das Vertrauensverhältnis zur „Hausbank“ änderte sich schlagartig als die Finanzkrise vor 10 Jahren deutlich wurde und den „kleinen“ Leuten deutlich machte, dass der Banker beziehungsweise die Bank nur an die eigenen Tasche dachte. Die angeblich so seriöse Finanzwelt geritt auf einmal ins Schwanken und die Kunden fühlten sich abgezockt und hinters Licht geführt.
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In den letzten Jahren haben sich immer mehr Bankkunden auf die Suche nach neuen Möglichkeiten gemacht und sind dabei auf die ausländischen Banken gestoßen. Mittlerweile ist es nicht mehr so selten, dass ein deutscher Staatsbürger sich ein Konto im Ausland eröffnet. Die ausländischen Banken bieten mittlerweile auch deutschen „Ottonormalbürgern“ die Gelegenheit, bei ihnen ein normales Konto zu eröffnen. Der Vorteil beginnt schon bei der Schufa. Die Schufa ist eine rein deutsche Auskunftbehörde und hat keinen Wirkungsbereich außerhalb des Landes. Somit werden Kontoinhaber, die in Deutschland eine negative Schufa haben im Ausland nicht wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Sogar ein Dispokredit ist im Ausland möglich.
Sind Konten im Ausland Pfändungsicher, wie z.B. Monese oder Revolut?
Viele Menschen sind der Ansicht, dass ein Konto im Ausland nicht gepfändet werden kann. Das ist eine falsche Annahme, denn mittlerweile kann jedes Konto, dass im europäischen Ausland eingerichtet wurde, mit einer Pfändung versehen werden. Der Aufwand ist wesentlich höher als bei einem deutschen Konto, aber die Möglichkeit besteht. Mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses können alle Konten, die in einem Land Europas bestehen mit einer Pfändung versehen werden. Das ist seit dem Beschluss im Jahr 2017 der Fall.
Grundlage für den Beschluss ist eine Verordnung, die eine Erleichterung für grenzüberschreitende Handlungen in Bezug auf Handelssachen und Zivilforderungen möglich machen sollte. Das war bis zu dem Beschluss eine schwere Nummer und wurde erst mit dem Beschluss des Parlaments erleichtert. Mittlerweile kann der Gläubiger schon vor Einleitung des Gerichtsverfahrens einen Zugriff auf die Bankkonten nehmen. Grundvoraussetzung damit der Beschluss greifen kann ist, dass der Schuldner seinen Wohnsitz in dem Land hat, indem der Erlass des Beschlusses auch zuständig ist.
Der Gläubiger muss hinreichende Beweismittel vorlegen, damit eine vorläufige Pfändung des Kontos vollstreckt werden kann.
Gibt es ein pfändungssicheres Konto in Deutschland?
In Deutschland gibt es das sogenannte P-Konto zum Schutz vor Pfändungen. Das P-Konto ist auch unter den Begriffen Pfändungsschutzkonto, Guthabenkonto oder Basiskonto bekannt. In Deutschland muss jede Bank seinen Bestandskunden ein solches P–Konto ermöglichen, sobald ein Antrag mit Pfändungsbescheid vorliegt. Das P-Konto schützt den Kontoinhaber vor dem finanziellen Ruin. In der Regel bekommt der Schuldner vor der Kontopfändung Mahnungen und anschließend eine Androhung zur Kontopfändung. Spätestens mit diesem Schreiben muss der Schuldner zu seiner Bank gehen und einen Antrag auf ein P-Konto stellen.
Das P-Konto sorgt dafür, dass der Schulder noch genügend finanzielle Mittel behalten kann, um sein Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu wird eine Mindestgrenze von 1.133 Euro gesetzt. Diese Grenze ist als Grundfreibetrag bekannt. Der Grundfreibetrag wird immer anhand der aktuellen finanziellen Situation angepasst und gilt in diesem Fall für eine alleinstehende Person, die nur für sich aufkommen muss. Der Grundfreibetrag kann in besonderen Fällen hochgesetzt werden. Das ist aber nur möglich, wenn der Kontoinhaber Unterhalt leisten muss, Kindergeld oder andere soziale Leistungen bezieht. Auch der Regelsatz vom Arbeitsamt zählt zur Grundsicherung und darf nicht gepfändet werden.
Die deutschen Banken sind bei Neukunden nicht verpflichtet ein solches P-Konto einzurichten. Ein P-Konto bedeutet für die Bank und dessen Mitarbeiter einen hohen Aufwand, durch die Prüfung der Gutschriften.
Es gibt Banken, die richten ein komplett neues Konto als P-Konto ein und andere Banken wandeln das bestehende Girokonto einfach nur in ein Pfändungsschutzkonto um. Wichtig ist, dass ein P-Konto nur eingerichtet wird, wenn ein Pfändungsbescheid besteht, ansonsten gibt es nur Nachteile für den Bankkunden.
Zu den Nachteilen gehören:
- kein Dispo
- keine Kreditkarte
- keine Überziehungsmöglichkeit
- längere Zeiten bis zur Gutschrift
- keine Kreditmöglichkeiten
- zusätzlich Gebühren möglich
Zu den Vorteilen eines P-Kontos gehören:
- fast alle Leistungen wie beim Girokonto
- Pfändungsschutz innerhalb des Freibetrags
- Bargeld am Automaten abheben
- mit EC-Karte bezahlen
- Freibetrag erhöhbar
Wo mein neues P-Konto einrichten?
Das P-Konto kann im Grunde bei allen Banken eingerichtet werden.
Bank
Schnell und einfach funktioniert das Einrichten eines P-Kontos direkt bei der „Hausbank“. Bei der „Hausbank“ besteht in der Regel schon ein Girokonto und somit ist die Bank verpflichtet dem Kunden ein P-Konto auf Antrag einzurichten. Dazu muss ein Termin mit dem zuständigen Bankberater gemacht werden, der sich persönlich etwa eine Stunde Zeit nimmt. In diesem Termin wird der Antrag für das P-Konto ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und alle Fragen zum Thema P-Konto geklärt. Der Bankberater leitet alle Unterlagen an die entsprechenden Stellen weiter und innerhalb von vier Tagen ist das P-Konto eingerichtet. Die Daten für das Onlinebanking werden separat per Post versendet und sind auch innerhalb von kürzester Zeit vorhanden.
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Fazit
Seit 2017 sind die Konten in europäischen Ausland nicht mehr vor Pfändungen geschützt. Aufgrund eines Beschlusses können alle Konten von Schuldner in Europa gepfändet werden. Der Aufwand ist zwar ein wenig höher als bei Konten in Deutschland, aber die Möglichkeit besteht. Der einzige Schutz gegen eine Pfändung ist das P-Konto, das von den Banken angeboten wird. Das P-Konto wird mit einem Grundfreibetrag ausgestattet, in dem der Gläubiger keine Pfändung vornehmen darf. Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren Bestandskunden das P-Konto einzurichten, wenn schon ein Girokonto besteht. Neukunden müssen nicht angenommen und können ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden.