Manche Menschen wohnen gerade dann im Ausland, wenn sie sich zum Beispiel im Rentenalter befinden und gerne einen anderen Altersruhesitz in Anspruch nehmen möchten. Man muss allerdings bedenken, dass die Rentner zuvor immer in die Krankenkasse im eigenen Land eingezahlt haben, wodurch dann auch dort die entsprechenden Ansprüche für die Grundversorgung entstehen würden.
Der Altersruhesitz ist in der Regel auch eher als zweiter Wohnsitz zu betrachten, an dem man nur in einigen Zeiträumen des Jahres wohnen wird.
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Was ist ein E 121 Formular?
Das Formular E 121 befasst sich mit der gesundheitlichen Versorgung von Rentnern, wenn diese ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben sollten. Nur durch dieses Formular wird es dann für die Rentner und ihre Familienangehörigen überhaupt erst möglich gemacht, dass man eine Gesundheitsversorgung im Ausland wahrnehmen kann, ohne dass man selbst für die Kosten aufkommen müsste.
So bekommst du das Formular E 121
Für den Erhalt des E121 Formulares muss man sich an die eigene Krankenkasse und auch an den zuständige Rentenversicherungsträger wenden. Hier stellt man den Antrag auf die Formulare, die man dann auch in zweifacher Ausführung zugesendet bekommt. Man selbst muss dann im EU-Ausland eine Bestätigung einholen, dass man auch wirklich an dem genannten Wohnort lebt, die man dann wiederum der Krankenkasse zukommen lassen muss.
FAQ
Was ist, wenn ich das Formular E 121 nicht bekomme?
Sobald man die entsprechenden Nachweise erbracht und auch die entsprechenden Anträge gestellt hat, sollte es jedem Rentner möglich sein, dieses Formular zu erhalten. Denn zuvor hat er auch jahrelang in die entsprechenden Kassen eingezahlt und nun im Alter die Ansprüche auf weitere Leistungen erwirkt.
Was ist eine Alternative?
Sollte man das E 121 Formular nicht besitzen, weil man sich zuvor nicht darum gekümmert hat, dann kann es zu einem erheblichen behördlichen Aufwand kommen, bei dem es auch sein kann, dass man die Kosten für die Gesundheitsversorgung selbst tragen oder zumindest in Vorleistung gehen muss.
Fazit
Sobald man Rentner wird, hat man auch weiterhin Ansprüche auf die Versorgung der Kranken und Rentenkassen, weil man seine Einzahlungen zuvor bereits getätigt hat. Sollte man sich nun auch noch dazu entscheiden, gerne einen Wohnort zusätzlich im Ausland wahrnehmen zu wollen, dann sollte man berücksichtigen, dass es dort auch immer dazu kommen kann, dass man eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen muss. Dementsprechend sollte man früh genug das E 121 Formular beantragen, denn man muss auch bedenken, dass es etwas dauern kann, bis man die Formulare dann auch wirklich erhalten wird.