Das E 112 Formular bezieht sich auf den Vorgang, dass man im EU-Ausland eine medizinische Behandlung durchführen lassen möchte, für welche die eigene Krankenkasse aber die Kosten übernehmen soll. Das ist nicht weiter ungewöhnlich, wenn es vielleicht im EU-Ausland noch bessere Kliniken mit besseren Erfolgen oder vielleicht auch besseren Preisen geben sollte, die man lieber wahrnehmen möchte.
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Was ist ein E 112 Formular?
Zunächst einmal ist jeder EU Bürger in dem Land versichert, in dem er auch die Zahlungen an die Krankenkasse durchführt. Sollte man sich nun zwischendurch immer wieder im Ausland aufhalten, dann kann man auch eine europäische Krankenversichertenkarte beantragen. Damit hat man dann das Recht auf medizinische Versorgung, wenn man sich wirklich nur kurz im Ausland aufhalten sollte.
Bei der Möglichkeit, dass man Behandlungen im Ausland gezielt und geplant durchführen lassen möchte, handelt es sich jedoch um einen ganz anderen Vorgang. Dabei kann es einige Gründe geben, die dafür sprechen, dass man sich für genau diese Variante entscheidet. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die entsprechende Gesundheitsversorgung im eigenen EU-Land sich vielleicht nicht als ganz optimal erweist.
Zuvor sollte man sich allerdings immer absichern, damit die entstehenden Kosten dennoch von der eigenen Krankenkasse gezahlt werden und es nicht dazu kommen wird, dass man vielleicht sogar später selbst die Rechnungen noch zahlen muss.
So bekommst du das Formular E 112
Das Formular E 112 kann man selbst bei der Krankenversicherung im eigenen Land beantragen. Natürlich wird diese den Vorgang und die Notwendigkeit der medizinischen Versorgung im EU-Ausland erst prüfen. Hat man das Formular dann aber erhalten, ist es es verpflichtende Bestätigung der eigenen Krankenkasse dafür, dass sie wirklich für die Kosten der Behandlung aufkommen wird.
FAQ
Was ist, wenn ich das Formular E 112 nicht bekomme?
Was ist eine Alternative?
Als Alternative hat man tatsächlich nur die Möglichkeit die Kosten für die geplante Behandlung selbst zu übernehmen, wenn die Krankenkasse die Notwendigkeit dazu nicht sieht, man selbst aber eine ganz andere Meinung vertritt.
Fazit
Es kommt doch recht häufig vor, dass sich Menschen auch gerne in anderen EU Ländern medizinisch behandeln lassen möchten, weil sie der Meinung sind, dass die dortige Versorgung einfach besser ist, als die im eigenen EU-Land. Hierbei ist etwas Vorsicht geboten. Denn keine Krankenkasse ist im Nachhinein dann dazu verpflichtet, die Kosten für eine Auslandsbehandlung auch zu übernehmen. Deshalb sollte man sich bereits zuvor absichern, indem man sich das E 112Formular ausfüllen lässt, dass dann die Kostenübernahme der Krankenkasse schriftlich bestätigen wird.