Gerade wenn man Sozialleistungen in vielen Formen beantragen möchte, wird man immer wieder damit konfrontiert werden, dass es notwendig wird, auch entsprechende Formular einzureichen und zur Prüfung der eigenen Ansprüche vorweisen zu können.
Sollte man zum Beispiel im Vorfeld in einem anderen EU Mitgliedstaat gewohnt haben, wird man in jedem Fall dafür Sorge tragen müssen das E 104 Formular zu erhalten, damit man auch abgesichert ist, wenn man nach Deutschland zurückkommt.
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Was ist ein E 104 Formular?
Man hat die Möglichkeit bei deutschen Krankenversicherungen das E 104 Formular zu beantragen. Diese bietet unterschiedliche Funktionen. Zum Ersten wird durch dieses Formular für den Antragssteller die Möglichkeit geboten, der gesetzlichen Krankenkasse beitreten zu können. Dabei betrifft das Formular aber nur mögliche Antragssteller, welche im Vorfeld in einem anderem EU-Land gelebt haben.
Sobald es dazu kommt, dass man selbst durch das E 104 Formular die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse im Ausland nachweisen konnte, dann sind die deutschen gesetzlichen Krankenkassen auch dazu verpflichtet, jeden Antragsteller aufnehmen zu müssen.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten kommt es in den einzelnen Staaten auch zu eigenen Regelungen, welche sich unter anderem auch auf die möglichen Sozialleistungen beziehen. Denn es gibt Staaten die Zahlungen für Mutterschaft, Tod, Krankheit oder Invalidität gewährleisten. Nun muss man wissen, dass diese möglichen Zahlungen immer daran gebunden sind, wo man wohnhaft ist und wo man zuvor beschäftigt war oder noch ist.
Möchte man nun Sozialleistungen beantragen, weil man zum Beispiel nach Deutschland zurückkehrt, dann muss man diese Zeiten auch nachweisen. So wird man nicht einfach eine Erwerbsminderungsrente beziehen dürfen, wenn man nicht zuvor nachweisen, kann dass man im Vorfeld mindestens für die Dauer von 36 Monaten auch wirklich in einer gesetzliche Krankenkasse Einzahlungen vorgenommen hat.
Es gibt Menschen die in mehreren EU-Staaten arbeiten. Nun ist es wichtig, dass man alle diese Zeiten der gesamten EZ dokumentieren kann, was durch das E 104 Formular gewährleistet wird.
So bekommst du das Formular E 104
Das E 104 Formular muss man beim zuständigen Träger beantragen. Dann werden zwei ausgefüllte Ausführungen an den Träger des Staates gesendet, in dem man zuletzt wohnhaft war und in dem man auch die entsprechenden Sozialgesetze wahrgenommen hat. Teil B des Formulares wird ausgefüllt und wieder an das den ersten Träger zurückgesendet, damit eine lückenlose Dokumentation möglich gemacht werden kann.
FAQ
Was ist, wenn ich das Formular E 104 nicht bekomme?
Wenn man das Formular E 104 nicht bekommt, wird es einem unmöglich sein, Sozialleistungen beantragen zu können, sobald man in ein anderes EU-Land einreist. Dies betrifft dann auch die Zahlungen von Muttergeld und Geld für mögliche Elternzeiten.
Was ist eine Alternative?
Als Alternative hat man selbst die Möglichkeit einen Antrag bei dem Versicherungsträger zu stellen, der zuletzt für einen selbst zuständig gewesen ist. Dieser wird dann selbstständig den Teil B des Vordruckes des E 104 Formular ausfüllen und ihn zurück an den Versicherten senden. Nun kann man selbst beim neuen Versicherungsträger die entsprechenden Unterlagen einreichen, damit es möglich gemacht wird, dass auch die Zeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dennoch anerkannt werden.
Fazit
Viele Menschen sind von dieser Regelung betroffen, welche sich dann auf die Kindergeldzahlungen etc. auswirken wird und sich damit auch auf die anderen Familienmitglieder mit auswirkt. Möchte man nun aber gerne nach Deutschland zurückkehren, ist eine lückenlose Dokumentation aller Zahlungen an alle Arten von Sozialträgern notwendig, bevor man selbst in der Lage sein wird, einen Antrag auf Sozialleistungen in Deutschland stellen zu können. Dies gilt, auch wenn man Arbeitszeiten für die Rentenberechnung mit einbringen möchte. Es ist hierbei besonders wichtig sich an die entsprechenden Fristen zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass die Dokumente bereits drei Monate vor der Einreise eingereicht worden sind.