Das P-Konto wird bei der Deutschen Bank als Basiskonto oder Guthabenkonto geführt. Dieses spezielle Konto wird auch als Pfändungsschutzkonto bezeichnet und kann von jedem Kontoinhaber eröffnet werden, der in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Mit der Zeit werden die finanziellen Schwierigkeiten so groß, dass erst eine Menge Mahnungen im Briefkasten landen und anschließend folgt dann die Androhung der Kontopfändung. Eine Kontopfändung ist sehr unangenehm und kann jeden Menschen in eine sehr unangenehme Lage bringen. Mit einem P-Konto bei der Deutschen Bank ist das Guthaben auf dem Konto geschützt. Der Lebensunterhalt und die monatlichen Kosten können gedeckt werden.
Das P-Konto schützt also das reinkommende Geld vor den Gläubigern. Allerdings gilt der Schutz nur innerhalb des gesetzlich festgelegten Freibetrags, der bei Alleinstehenden bei 1.133,80 Euro liegt. Innerhalb dieses Freibetrags kann der Kontoinhaber das Geld wie gewohnt nutzen. Im Grunde handelt es sich bei dem P-Konto bei der Deutschen Bank um ein Guthabenkonto, das fast alle Funktionen eines Girokontos hat. Trotzdem sollte ein Pfändungsschutzkonto nur eröffnet werden, wenn eine Pfändung ins Haus steht.
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P-Konto Alternativen im Vergleich
PayCenter
P-Konto ohne Schufa
- Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
- 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
- Konto ohne SCHUFA-Auskunft
- Online Beantragen
PayCenter
Kreditkarte ohne Schufa
- Kreditkarte ohne SCHUFA
- Banking App
- auf Guthabenbasis
- in wenigen Minuten eröffnen
Kann ich ein P Konto bei der Deutschen Bank online eröffnen?
Die wichtigsten Fakten rund um das P-Konto:
- ein P-Konto ist zulässig
- es besteht Umwandlungsanspruch
- nur Einzelkonten können zum P-Konto werden
- Grundfreibetrag ist pfändungssicher
- Rückwandlung ist möglich
Die Deutsche Bank ist nicht verpflichtet, bei der Eröffnung eines Kontos ein P-Konto zu erstellen. Es steht in ihrem freien Ermessen. Ist allerdings schon ein Girokonto vorhanden, dann muss die Deutsche Bank die Möglichkeit der Umwandlung zu einem P-Konto einräumen. Online kann eine Klärung der Situation nicht stattfinden, dazu muss ein Termin in der Filiale gemacht werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Bestandskunden handelt. Für die Eröffnung eines P-Kontos bei der Deutschen Bank müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- der aktuell gültige Personalausweis
- als Alternative gilt auch der Reisepass
- der letzte Pfändungsbescheid im Original
- der P-Konto Antrag ausgefüllt
Das P-Konto wird von der Deutschen Bank nicht automatisch eröffnet. Nur auf den eigenen Wunsch hin kann die Deutsche Bank aus dem vorhandenen normalen Girokonto ein Pfändungsschutzkonto machen. Dazu ist der P-Konto Antrag elementar. Nur mit dem Antrag kann eine Prüfung stattfinden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und mit der Unterschrift versehen. Idealerweise wird er selbstständig bei der Deutschen Bank in der Filiale abgegeben, Dazu sollte ein Termin mit einem Sachbearbeiter gemacht werden, damit alle weiteren Schritte besprochen werden können.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Antrag via Post zu versenden. Allerdings dauert dieser Prozess ein wenig länger, denn allein der Postweg kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Der Antrag kann auf der Webseite der Deutschen Bank gefunden werden. Dort steht er als PDF-Datei zum Download bereit und kann am PC ausgefüllt werden. Die Daten reichen aus, wenn sie mit dem PC ausgefüllt wurden. Nur die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Zudem kann der P-Konto Antrag aber auch in der Deutschen Bank Filiale abgeholt werden.
Die Beantragung eines P-Kontos dauert in der Regel nicht lange. Alle Unterlagen müssen in der Bank abgegeben werden.
Der Freibetrag liegt in Deutschland für eine alleinstehende Person bei 1.130 Euro. Das ist der Grundfreibetrag, der durch andere Leistungen erhöht werden kann. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an den Lebensumständen angepasst, denn er orientiert sich immer nach dem Existenzminimum. Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn der Kontoinhaber unterhaltspflichtig ist oder Kindergeld bezieht. Auch bei anderen sozialen Leistungen wie Harz 4 oder Rente kann der Freibetrag entsprechend angepasst werden. Der Höchstsatz liegt in Deutschland bei etwa 2.500 Euro. Allerdings müssen diese Leistungen mit Hilfe des aktuellen Bescheids nachgewiesen werden. Nur dann kann der Freibetrag angehoben werden.
Trotz der Änderung von einem Girokonto in ein P-Konto bleibt die EC-Karte erhalten. Überweisungen können jederzeit gemacht werden, solange Guthaben auf dem P-Konto vorhanden ist. Auch Geld abheben oder mit der EC-Karte bezahlen ist weiterhin möglich. Die Grundleistungen werden mit der Umwandlung in ein P-Konto somit nicht beeinträchtigt, aber das P-Konto ist ein Guthabenkonto und somit ist kein Dispo mehr möglich. Die Kreditkarte fordert die Deutsche Bank ebenfalls ein. Die Gutschriften für das P-Konto sind nicht immer direkt verfügbar, denn es werden bei der Deutschen Bank interne Prüfungen durchgeführt, was Verzögerungen zur Folge hat. Grundsätzlich dauert die interne Prüfung nicht lange und das Guthaben ist meist am nächsten Tag freigeschaltet und steht zur Verfügung.
Wo am besten das P Konto eröffnen
Am schnellsten und einfachsten kann das P-Konto bei der Deutschen Bank in der Filiale angefordert werden. Grundvoraussetzung ist alle geforderten Unterlagen, vom Personalausweis über den Antrag bis zum Pfändungsbescheid.
Deutsche Bank
Zuerst lohnt sich ein Besuch auf der Webseite der Deutschen Bank. Dort befinden sich die Kontaktdaten der einzelnen Filialen, die zur Terminvereinbarung gebraucht werden. Nach einem Anruf steht der Termin zur P-Konto Eröffnung fest und alle Unterlagen müssen zusammengesucht werden. Der Personalausweis sollte aktuell sein. Der Pfändungsbescheid im Original muss ebenfalls vorgelegt werden und natürlich auch der Antrag für das P-Konto. Der Antrag muss korrekt ausgefüllt und mit Unterschrift und Datum versehen sein.
Zudem sollte alle Unterlagen der Bescheide vorhanden sein, die für eine Erhöhung des Grundfreibetrags gebraucht werden. Der aktuelle Leistungsbescheid, der Kindergeldbescheid und alle anderen Bescheide. Beim Termin werden alle Bescheide kopiert und in die Akten der Deutschen Bank gelegt.
Online P Konto eröffnen
Bei der Deutschen Bank kann das P-Konto nicht online eröffnet werden. Allerdings steht auf der Webseite der Deutschen Bank der Antrag für ein P-Konto zur Verfügung. Er wird als PDF-Datei zum Download angeboten und kann dann auf dem PC ausgefüllt werden. Zum Ausdrucken ist ein Drucker notwendig. Die Unterschrift muss immer handschriftlich erfolgen. Zusammen mit dem anderen Unterlagen bietet sich die Postversendung an. Die Leistungsbescheide, der Personalausweis von beiden Seiten und der Pfändungsbescheid sollten in Kopie zusammen mit dem Antrag per Einschreiben versendet werden. Allerdings muss bei der Postversendung mit längerer Zeit gerechnet werden, denn ab Ankunft in der Bank braucht der Antrag noch um die vier Werktage.
Fazit
Die Deutsche Bank bietet bei finanziellen Schwierigkeiten gerade Bestandskunden die Möglichkeit das vorhandene Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die schnellste Variante ist die Beantragung in der Filiale, da sich der Mitarbeiter mit den Unterlagen direkt beschäftigen kann und der Prozess somit schneller abgeschlossen wird. Zudem besteht die Möglichkeit alle Unterlagen per Einschreiben einzureichen. Die Bearbeitung dauert allerdings wesentlich länger.
Tipp für die Aufbewahrung von Kreditkarten und Fahrzeugschein: Praktisches Ausweis Etui