Niemand macht sich strafbar, wenn ein Konto eröffnet wird, auf das Gehaltszahlungen für eine 3. Person eingehen. Wie viele Ehepaare arbeiten und besitzen ein gemeinsames Konto?
Das ist völlig legal. Illegal wäre es nur, wenn das eingehende Geld nachweislich aus einer Straftat stammen würde. Dann wäre es eine Art Geldwäsche und würde zur Anzeige kommen müssen.
Lohnzahlungen können nachvollzogen werden und stammen somit nachweislich aus einer legalen Quelle. Somit ist es rechtlich völlig in Ordnung.
Ist nun aber der Fall so, dass auf dem eigenen Konto eine oder mehrere Pfändungen liegen und Sie deswegen die Lohnzahlung „umleiten“ möchten, ist das ein sehr schmaler Grat zwischen legal und illegal. Auf der einen Seite entziehen Sie sich der von Ihnen verursachten Schulden und sie häufen sich (anhand von Schuldzinsen) immer weiter an. Andererseits ist es ja nicht grundsätzlich verboten. (Wer eine Pfändung in Aussicht hat, sollte sich lieber um ein P – Konto bemühen, bzw. sein Girokonto in ein P – Konto umwandeln lassen, statt eine 3. Person mit hineinzuziehen.)
Prinzipiell ist jeder Fall anders und nicht jede Zahlung auf ein fremdes Konto ist straffrei. Bei einer Schuldenvereitelung kann es sogar passieren, dass der „Kontoleiher“ mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
Einem Arbeitgeber ist es eigentlich ganz egal auf welche Kontonummer er die Lohnzahlung überweist. Sogar ein Auslandskonto, sofern es sich im SEPA – Lastschrift – Raum befindet, wäre in Ordnung. Wichtig ist dabei nur zu regeln, dass auch die Auszahlungen in Euro und nicht in der jeweiligen Landeswährung stattfinden können, da man sonst zu viel an Umrechnungsgebühren bezahlen muss.
Unser Tipp für die Aufbewahrung von Bankkarten: Kreditkartenetui mit Münzfach
Stand: 15.06.2021