Dem Renten Service der Deutschen Post ist es im Prinzip egal auf welches Konto die Rente überwiesen wird. Soll eine Änderung vorgenommen werden, dann gibt es Formulare (Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post) auf denen die Kontonummer, ggf. auch eine Namensänderung oder eine neue Adresse. Angegeben, bzw. geändert werden können.
Ist alles korrekt ausgefüllt, muss es nur noch abgeschickt werden und schon können die neuen Daten benutzt werden.
Allerdings könnte sich vielleicht die Bank dagegenstellen, denn bei der Eröffnung Ihres Kontos haben Sie einen Vertrag unterschrieben, worin stand, dass die Kontonutzung Ihres privaten Girokontos nur für eigene Rechnung benutzt wird. Nimmt es die Bank Ihrer Frau ganz genau, legt sie Ihnen den Verdacht der Geldwäscherei ans Herz und verbietet die Annahme der Rentenüberweisung.
Die beste Möglichkeit wäre natürlich, dass sie sich ein Ehe-, bzw. Gemeinschaftskonto zu erstellen. Damit sind Sie und Ihre Frau immer auf der sicheren Seite, weil Sie beide als Kontoinhaber geführt werden.
Man sollte dabei auch bedenken, wenn Ihre Rente auf das Konto Ihrer Frau überwiesen wird ohne, dass Sie ein gemeinsames Konto besitzen, dass nur Ihre Frau die Verfügungsgewalt darüber hat. Wenn der Fall eintreten sollte, dass Sie sich bspw. scheiden lassen oder nur einen heftigen Streit haben und Ihre Frau das Konto leerräumt, dann haben Sie überhaupt keine Handhabe, um Ihre Rente zurückzubekommen. Die Bank haftet für so etwas nicht und Ihre Frau ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen das Geld zurückzugeben.
Kurz gesagt: Die Rentenkasse braucht nur das Formular, auf dem Sie die Änderung der Kontodaten angeben. Ansonsten legt es in Ihrer Verantwortung, ob Sie es machen oder auch nicht. Daher wäre ein Gemeinschaftskonto vielleicht die bessere Möglichkeit für Ihre Absicherung.
Stand: 11.08.2021