In finanzielle Schwierigkeiten kann wirklich jeder Mensch geraten, aber gerade dann ist die Beantragung eines P-Kontos umso wichtiger. Leider schieben viele Schuldner den Gedanken an ein P-Konto ganz weit nach hinten, obwohl das P-Konto der Postbank eine sinnvolle Lösung für finanzielle Schwierigkeiten bietet. Das P-Konto der Postbank schützt den Kontoinhaber davor, dass die Gläubiger mit Hilfe eines Pfändungsbescheids das Guthaben des Girokontos pfänden.
Bei einer Pfändung ist die Postbank dazu verpflichtet, bei einem normalen Girokonto, das Guthaben an den Gläubiger zu überweisen. Somit hat der Kontoinhaber keine Handhabe über das eigene Konto. Das Konto ist erst dann wieder frei zugänglich, wenn die Gläubiger die Pfändung zurückziehen. Anders ist das bei einem P-Konto der Postbank.
P-Konto Alternativen im Vergleich
PayCenter
P-Konto ohne Schufa
- Kindergeld / Sozialleistungen geschützt
- 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt im Monat
- Konto ohne SCHUFA-Auskunft
- Online Beantragen
PayCenter
Kreditkarte ohne Schufa
- Kreditkarte ohne SCHUFA
- Banking App
- auf Guthabenbasis
- in wenigen Minuten eröffnen
Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Das bedeutet, der Gläubiger kann das Guthaben innerhalb des Freibetrags nicht pfänden und das Konto bleibt für den Kontoinhaber zugänglich. Mit Hilfe des P-Kontos ist das Existenzminimum gesichert und die laufenden Kosten und die Lebenshaltung sind gesichert. Dafür muss das P-Konto aber vom Kontoinhaber selbst eröffnet oder umgewandelt werden. Die Postbank bietet seinen Bestandskunden das „Postbank Giro Basis“, das ist das hauseigene P-Konto in Guthabenform.
Informationen zum Postbank Giro Basis:
- Girokonto auf Guthabenbasis
- kein Kreditlimit und kein Dispo
- VISA Card prepaid möglich
- 5,99 Euro Kontoführungsgebühren im Monat
- kostenlose Bargeldabhebungen an Cash Group Automaten
Kann ich ein P Konto bei der Postbank online eröffnen?
Das P-Konto der Postbank ist immer dann notwendig, wenn offene Schulden oder ernste Mahnverfahren vorhanden sind und die Menschen sicherheitsbewusst sind. Grundsätzlich wird eine Kontopfändung im Vorfeld angekündigt und folgt meist auch erst, wenn mehrere Mahnungen verschickt wurden und es keine Reaktion gab. Dann folgt meist die Androhung zur Kontopfändung mit der letztmaligen Möglichkeit, sich um die Angelegenheiten zu kümmern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt lohnt sich der Weg zur Postbank, um das vorhandene Girokonto zu einem P-Konto umwandeln zu lassen. Grundlos sollte kein P-Konto bei der Postbank beantragt werden, denn es hat nur Nachteile:
- der Dispo wird gestrichen
- die Kontoführungsgebühren sind teilweise höher
- Kreditkarte muss zurückgegeben werden
Dabei wird das P-Konto nur mit einem Freibetrag bestückt. Innerhalb dieses Freibetrags kann der Gläubiger keine Gelder pfänden. Der Freibetrag ist gesetzlich festgelegt und liegt bei einer alleinstehenden Person ohne Kinder bei 1.133 Euro. Der genaue Freibetrag wird vom Nettolohn des Kontoinhabers berechnet. Dazu kommen Freibeträge, die separat freigeschaltet werden müssen. Dazu gehören
- Kindergeld
- Unterhalt
- Waisen- oder Halbwaisenrente
- Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Rente, Harz 4, Sozialhilfe)
Das Girokonto kann bei der Postbank nicht zu einem P-Konto gemacht werden. Hier ist die Postbank rigeros. Es besteht die Möglichkeit ein herkömmliches Konto zu eröffnen oder ein Basiskonto, zu dem das P-Konto gehört. Wechsel bietet die Postbank nicht an, obwohl es sich bei dem Pfändungsschutz eigentlich nur um eine Zusatzvereinbarung handelt. Bei der Postbank muss zuerst ein P-Konto (Basiskonto) eröffnet werden und dann kann das vorhandene Girokonto ganz normal gekündigt werden. Die Umstellung des Kontos dauert bei der Postbank ein paar Wochen, denn es müssen alle Geldgeber und -empfänger von der Umstellung informiert werden.
Auch wenn die finanziellenSchwierigkeiten überwunden sind und das P-Konto nicht mehr gebraucht wird, bietet die Postbank nicht die Möglichkeit eines Wechsels an. Das P-Konto muss ganz normal gekündigt werden und ein neues Girokonto muss eröffnet werden. Die Kündigung des P-Kontos und des Girokontos muss immer schriftlich erfolgen, kann aber jederzeit durchgeführt werden. Ein Brief oder ein Formular reicht vollkommen aus.
Wo am besten das P Konto eröffnen
Die Postbank ermöglicht ihren Kunden die Eröffnung eines P-Kontos mit Hilfe der Onlinefunktion.
Postbank
Die erste Möglichkeit, um ein P-Konto bei der Postbank zu eröffnen, bietet sich in der Filiale. Zuerst muss mit dem Sachbearbeiter für solche Vorgänge ein Termin gemacht werden. Das ist nicht nur online möglich, sondern auch per Telefon oder direkt vor Ort. Der Sachbearbeiter der Postbank informiert zudem über die notwendigen Unterlagen und Dokumente, die zum Termin mitgebracht werden sollen. Einfacher ist die Möglichkeit, das entsprechende Formular Online auszudrucken.
Auf der Seite der Postbank wird das Formular zur Umwandlung beziehungsweise Eröffnung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Formular beinhaltet 23 Seiten, die alle ausgefüllt werden müssen. Zusammen mit dem Formular, einem gültigen Ausweisdokument und dem Pfändungsbescheid wird der Termin in der Filiale wahrgenommen.
Um die Freigrenze anzuheben, müssen alle Bescheide der Leistungen mitgenommen werden, vom Kindergeld bis zum Leistungsbescheid. Der Sachbearbeiter kopiert sich alle Unterlagen und reicht sie, zusammen mit dem Formular zur P-Konto Eröffnung ein.
Online P Konto eröffnen
Die zweite Möglichkeit, welche die Postbank anbietet, ist die Onlinebeantragung des P-Kontos. Der Online-Antrag funktioniert ganz einfach. Dazu muss auf der Webseite der Postbank nur das Wort P-Konto eingegeben werden. Allerdings kann das Konto auch unter Guthabenkonto oder Zahlungskonto geführt werden. Das Konto heißt bei der Postbank Giro Basis. Unter dem Begriff befindet sich der Online-Antrag, der als PDF-Datei vorhanden ist. Er kann online am Computer ausgefüllt werden. Beim Ausfüllen sind die ersten drei Seiten sehr wichtig, auch wenn der Antrag selbst 23 Seiten hat. Im Formular wird das Wort Pfändungsschutz nicht erwähnt, aber Zahlungskonto.
Das ist richtig so und sollte nicht zu Irritationen führen. Das Formular muss anschließend ausgedruckt werden und an allen markierten Stellen unterschrieben werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, direkt zur Filiale zu gehen oder es an die nächste Postfiliale postalisch zu schicken. Ideal ist ein Einschreiben, das bei Annahme gegengezeichnet werden muss. Innerhalb von einer Woche ist das P-Konto angelegt und der Inhaber kann das Konto nutzen. Per Post werden dann noch die Zugangsdaten für das Onlinebanking geschickt und das P-Konto ist sofort aktiv.
Fazit
Die Postbank bietet mit dem Postbank Basis Konto ein spezielles P-Konto an, das sich von den meisten anderen P-Konten unterscheidet.