Überweisungen ins Ausland werden allgemein als Auslandsüberweisungen bezeichnet. Dabei wird bei diesen speziellen Transaktionen zwischen den EU-Ländern und dem restlichen Ausland unterschieden. Bei den Transaktionen im EU-Bereich wird mit dem Sepa-Verfahren gearbeitet und die Transaktionen sind in der Regel mit wenigen oder keinen Gebühren behaftet. Bei den Überweisungen ins restliche Ausland sieht die Sache komplett anders aus. Diese Transaktionen sind nur mit Hilfe des BIC-Codes möglich. Der Bic-Code ist der international gültige Code, mit dem die Senderbank die Empfängerbank genau identifizieren kann. Er bestimmt nicht nur das Land, sondern auch den genauen Standort der Empfängerbank. Die internationalen Transaktionen sind mit hohen Gebühren belastet.
Als Alternative für die üblichen Banktransaktionen bieten verschiedene Online-Anbieter ihre Dienste an. Sie werben mit kostengünstigen Auslandsüberweisungen, die innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung stehen.
Wise
Erste Überweisung Gratis!
- Wise ist ein sehr guter Anbieter für Auslandsüberweisungen. Die Überweisungen sind einfach, bequem und sicher. Das wichtigste ist das die Überweisungen auch viel günstiger sind als mit der Bank.
MoneyGram
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- MoneyGram ist ein schneller und zuverlässiger Anbieter wenn sie Geld an Freunde oder die Familie im Ausland senden möchten. Die Wechselkurse sind gut und die Gebühren sehr niedrig.
transferGO
Schnelle Überweisungen!
- transferGo überzeugt mit schnellen Überweisungen ins Ausland und niedrigen Gebühren. Die Bedienung ist intuitiv und sicher.
Remitly
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- Remitly ist schnell hat geringe Gebühren und bietet Statusupdates für Sie und den Empfänger.
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- Ein Weltklasse-Kundenservice, sehr gute Wechselkurse und dauerhaft günstige Überweisungen ins Ausland und nach Deutschland überzeugen. Einziger Nachteil ist, die geringe Auswahl an Ländern.
Gibt es eine Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen?
Jeder Kontoinhaber, der eine Auslandsüberweisung tätigt ist verpflichtet diese auch zu melden. Somit besteht eine Meldepflicht für solche Transaktionen. Auf dem Kontoauszug ist der Hinweis zur Meldepflicht vorhanden und auch die Telefonnummer der Bundesbank ist abgebildet. Die Meldepflicht dient rein statistischen Zwecken. Die Gesetzesgrundlage ist das Außenwirtschaftsgesetz mit dem §11 zusammen mit der Außenwirtschaftsordnung mit dem §67. Alle Kontoinhaber, egal ob Privatpersonen und Gewerbetreibende, die einen Wohnsitz oder den Firmensitz in Deutschland haben, müssen der Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen nachkommen. Auch Personen, die sich in juristischen Kreisen bewegen sind von der Meldepflicht nicht ausgeschlossen.
Die Meldepflicht muss bis zum siebten Tag des Kalenders erfolgen. Die geleistete Zahlung muss im folgenden Monat unbedingt angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art der Überweisung es sich handelt. Angegeben werden müssen alle
- Kontoeingänge
- Kontoausgänge
- Überweisungen
- Zahlungen
, die einem Mindestwert von 12.500 Euro haben. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Summe aller Zahlungen unterhalb dieser Grenze liegt. In diesem Fall fallen unter den Begriff Zahlungen
- Bargeldzahlungen
- Zahlungen über Lastschrift
- Auslandsüberweisungen in Euro
- Auslandsüberweisungen in Fremdwährungen
- Schecks
- Wechsel
- Aufrechnungen
- Verrechnungen
Seit September 2013 werden alle Zahlungen über das Meldeportal der AMS elektronisch gespeichert.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen im Bezug auf die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen. Aus- und Rückzahlungen von Einlagen oder Krediten, die eine Laufzeit von bis zu 72 Monaten haben, brauchen nicht gemeldet werden. Auch bei Ausfuhrerlösen oder der Wareneinfuhr ist keine Meldepflicht vorhanden.
Die Meldepflicht kann über verschiedene Wege erfolgen. Die erste und einfachste Möglichkeit ist das Melden in elektronischer Form. Auf der Seite der Deutschen Bundesbank befindet sich der umfangreiche Servicebereich, auf dem eine elektronische Übertragung der Daten möglich ist. Dazu gibt es dort eine Fülle von Informationen und eine ausführliche Anleitung, die genau erläutert wie die Meldung zu erfolgen hat. Bevor eine elektronische Übermittlung stattfinden kann, muss eine Meldenummer beantragt werden. Die Meldenummer bekommt jedes Unternehmen.
Privatpersonen brauchen diese Nummer nicht. Die Nummer wird nur einmal beantragt und ist solange gültig, wie das Unternehmen existiert. Die zweite Möglichkeit ist die Meldung per Hotline. Auf jedem Kontoauszug, nach einer Auslandsüberweisung befindet sich die Hotline der Deutschen Bundesbank abgedruckt. Die Nummer ist die 0800 / 1234 111 und gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland ansässig sind. Für Anrufer aus dem Ausland gilt die Nummer +49 6131 377 4790.
Die Nummern sind innerhalb der Geschäftszeiten erreichbar, die auf der Internetseite nachzulesen sind.
Fazit
Grundsätzlich gilt für alle Personen, die Auslandsüberweisungen tätigen eine Meldepflicht. Voraussetzung ist eine Überweisung in Mindesthöhe von 12.500 Euro. Alle Überweisungen, die unterhalb der 12.500 Euro liegen, müssen nicht gemeldet werden. Die Meldepflicht muss bis zum 7. Werktag des kommenden Monats erledigt werden und kann via Telefon, Mail oder elektronisch durchgeführt werden. Unterschiede werden bei den überweisenden Personen gemacht.
Unternehmen müssen eine Meldenummer beantragen und können dann auf der Webseite der Deutschen Bundesbank eine elektronische Übermittlung durchführen. Privatpersonen müssen die Hotline anrufen, die auf dem Kontoauszug abgedruckt ist. Privatpersonen können ebenfalls der Meldepflicht via Mail nachkommen. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, dann kann eine Strafe von bis zu 30.000 Euro die Folge sein, denn bei Nichteinhaltung handelt es sich um eine